BLPR befürwortet Registrierungspflicht sieht aber weiter erheblichen Reformbedarf

München, 16. Juli 2024 – Der Bayerische Landespflegerat (BLPR) fordert nach der nahezu geräuschlosen Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Änderung des Pflegendenvereinigungsgesetzes am 03.07.2024 im Bayerischen Landtag die Aufnahme in das Heilberufe-Kammergesetz.