Unsere Einschätzung zum Referentenentwurfs des PflAssEinfG

Vor kurzem veröffentlichten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Pflegeassistenzeinführungsgesetzes – kurz PflAssEinfG.

 

Die Caritas-Gemeinschaft für Pflege- und Sozialberufe Bayern begrüßt den Entwurf und unterstützt die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenz-Ausbildung mit generalistischer Ausrichtung. Diskussions- und Verbesserungsbedarf herrscht aus unserer Sicht in einigen entscheidenden Punkten des Entwurfs:

 

  • Die Berufsbezeichnung „Pflegeassistenz“ sollte dringend zur „Pflegefachassistenz“ spezifiziert werden.
  • Aufgrund des hohen Anspruchs der Ausbildung sollten folgende Voraussetzungen gelten: das Sprachniveau B2 sollte vorliegen und ein Schulabschluss muss zwingend vorliegen.
  • In der Formulierung des Ausbildungsziel sollte die Kompetenz der Pflegefachassistenz deutlicher von der der Pflegefachperson abgegrenzt werden. Als Metrik zur Einordnung einer Pflegesituation und der benötigten Kompetenz soll nicht deren Komplexität, sondern deren Stabilität betrachtet werden
  • Die Ausbildungsdauer sollte dringend auf 24 Monate in Vollzeit bzw. 48 Monate in Teilzeit festgelegt werden. Der aktuelle Entwurf sieht eine Ausbildungszeit von 12 oder 18 Monaten vor. Dieser kurze Zeitraum entwertet die Ausbildung zur Pflegefachassistenz nach Außen hin gegenüber anderen Ausbildungswegen. Den Anforderungen des Berufsbildes angemessener wäre die Dauer von 24 Monaten wie in einigen Bundesländern bereits festgelegt.

In einer Stellungnahme des Bayerischen Landespflegerats (BLPR) wurden diese Forderungen bereits an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) übermittelt. Wir blicken gespannt auf die weitere Ausarbeitung des Entwurfes und wünschen uns die Überarbeitung der genannten Punkte, insb. die bisher zu niedrig angesetzte Ausbildungsdauer im PflAssEinfG.