In einem wichtigen Schritt zur Förderung der Pflegeausbildung in Deutschland hat der Bundesrat am 24. November 2023 das vom Bundestag beschlossene Pflegestudiumstärkungsgesetz verabschiedet. Erstmals werden Studierende der Pflege nun für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Besonders hervorzuheben ist, dass auch diejenigen, die ihr Pflegestudium bereits begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Das Gesetz führt zudem ein duales Studienmodell ein, bei dem die praktische Ausbildung in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert wird. Neben der finanziellen Unterstützung beinhaltet das Gesetz auch wesentliche Verbesserungen in anderen Bereichen der Pflegeausbildung, wie die Förderung digitaler und gendermedizinischer Aspekte.
Außerdem wird das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht, was einen reibungsloseren Übergang für internationale Fachkräfte ermöglicht. Überwiegend trat das Gesetzt bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft, letzte Aspekte werden zum 01.01.2024 umgesetzt.