Bayerisches Pflegendengesetz (PfleG)
Am 04.12. fand die Auftaktveranstaltung zur Kommission nach Art. 4 PfleG statt. Ziel der Kommission sind Weiterentwicklung für die Profession Pflege in Bayern. Laut Gesetz besetzt der Bayerische Landespflegerat (BLPR) in dieser Kommission fünf Sitze, die Bayerische Dekanekonferenz Pflegewissenschaft ist mit drei Sitzen vertreten und die Vereinigung der Pflegenden in Bayern mit fünf Sitzen. Die Caritas-Gemeinschaft hat sich zusammen mit dem Bayerischen Landespflegerat an dem bisherigen Weg der Reform beteiligt und ein Eckpunktepapier erstellt (wir berichteten). Wir sehen diese Entwicklung erst als einen von vielen Schritten hin zu einer starken pflegerischen Selbstverwaltung im Sinne eine Heilberufekammer. Denn Pflegefachpersonen müssen im gleichen Maß auch mit Rechten und nicht nur mit Pflichten ausgestattet werden!