Die Sorgfaltspflichten – Vorbeugung gegen Schadenersatzhaftung

Beschreibung:

Schadenersatzprävention durch ein Fokussieren auf die Kernprobleme – mit Vorschlägen für sichere Strukturen und Prozesse für alle Arbeitsebenen.

Ziele und Inhalte:

Das Patientenrechtegesetz aus 2013 und seine Mindeststandards sind nach wie vor zu wenig bekannt. Insbesondere müssen Fehler, die Beweislastumkehr erzeugen, unbedingt vermieden werden. Der Referent wird die komplexen Mindest-Regeln verständlich vermitteln, damit Organisations-, Handlungs- und Delegationsfehler überhaupt erkannt und vermieden werden können.

  • Die vertragliche und die deliktische („täterbezogene“) Haftung
  • Alte und neue Standards / Sorgfaltspflichten (§§ 276, 630a BGB)
  • Die komplexen Grund-Regeln des Patientenrechtegesetzes (2013) – Aufklärung, Patienteninformation, Dokumentation und Aktenherausgabe
  • Kardinalfehler mit „Beweislastumkehr“
    • voll beherrschbarer Pflegebereich und Dokumentation
    • Delegation (Spritzen-) Anordnungs- und Durchführungsverantwortung
    • der grobe Behandlungsfehler
  • Regress gegenüber dem Führungspersonal bei Untätigkeit – Bsp. Mordserie im Klinikum Oldenburg

Zielgruppe:

EL, SchL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP, Stud. und Interessierte


Referent:

Hubert Klein, Rechtsanwalt, Fachautor und Lehrbeauftragter im Gesundheitsrecht (KatHO Köln)


Kursbegleitung:

Claudia Hauck, MScN, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Reha, Geschäftsführerin


Termin / Zeit:

Dienstag, 24.06.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr


Ort:

Schönstattzentrum Marienhöhe
Josef-Kentenich-Weg 1, 97074 Würzburg
Tel. 0931 70567-0
www.schoenstatt-wuerzburg.de


Kosten:

199,- € / 169,- € für Mitglieder der Caritas-Gemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke


Anmeldeschluss:

23.05.2025


Hinweis:

Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.

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Haftungsprobleme - 24.06.2025

PDF-Datei für Information und Anmeldung

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