Die Sorgfaltspflichten – Vorbeugung gegen Schadenersatzhaftung
Beschreibung:
Schadenersatzprävention durch ein Fokussieren auf die Kernprobleme – mit Vorschlägen für sichere Strukturen und Prozesse für alle Arbeitsebenen.
Ziele und Inhalte:
Das Patientenrechtegesetz aus 2013 und seine Mindeststandards sind nach wie vor zu wenig bekannt. Insbesondere müssen Fehler, die Beweislastumkehr erzeugen, unbedingt vermieden werden. Der Referent wird die komplexen Mindest-Regeln verständlich vermitteln, damit Organisations-, Handlungs- und Delegationsfehler überhaupt erkannt und vermieden werden können.
- Die vertragliche und die deliktische („täterbezogene“) Haftung
- Alte und neue Standards / Sorgfaltspflichten (§§ 276, 630a BGB)
- Die komplexen Grund-Regeln des Patientenrechtegesetzes (2013) – Aufklärung, Patienteninformation, Dokumentation und Aktenherausgabe
- Kardinalfehler mit „Beweislastumkehr“
- voll beherrschbarer Pflegebereich und Dokumentation
- Delegation (Spritzen-) Anordnungs- und Durchführungsverantwortung
- der grobe Behandlungsfehler
- Regress gegenüber dem Führungspersonal bei Untätigkeit – Bsp. Mordserie im Klinikum Oldenburg
Zielgruppe:
EL, SchL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP, Stud. und Interessierte
Referent:
Hubert Klein, Rechtsanwalt, Fachautor und Lehrbeauftragter im Gesundheitsrecht (KatHO Köln)
Kursbegleitung:
Claudia Hauck, MScN, Gesundheits- und Krankenpflegerin/Reha, Geschäftsführerin
Termin / Zeit:
Dienstag, 24.06.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr
Ort:
Schönstattzentrum Marienhöhe
Josef-Kentenich-Weg 1, 97074 Würzburg
Tel. 0931 70567-0
www.schoenstatt-wuerzburg.de
Kosten:
199,- € / 169,- € für Mitglieder der Caritas-Gemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen,
Mittagessen und Pausengetränke
Anmeldeschluss:
23.05.2025
Hinweis:
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.
PDF-Datei für Information und Anmeldung