Die persönliche(!) strafrechtliche Haftung vermeiden
Persönliche Strafhaftung trotz guter Pflege! – Anzeigengefahr rein wegen Missachtung von Patientenrechten oder wegen spezieller Unterlassungen Strafverfolgung betrifft jeden Einzelnen in der Handlungskette persönlich. Und aus Unkenntnis der strengen strafrechtlichen Mechanismen, reden sich Pflegende und Mediziner im ersten Polizeigespräch oft „um Kopf und Kragen“.
Inhalte und Ziele:
- Die Regeln zur Einwilligung und bei Verweigerung durch (betreute) Patienten
- Ungültige „Einwilligungen“ von gar nicht berechtigten Familien-Vertretern
- Das komplizierte neue Ehegattenvertretungsrecht (§ 1358 BGB)
- Die allgemeinen Sorgfaltspflichten und das PatientenrechteG (2013)
- Kompetenzen im Notfall und die besondere Haftung bei Unterlassungen
- Freiheitsentziehung (2018), Zwangsbehandlung (2017), „Sterbehilfe“ (2010/2020)
Das Seminar vermittelt Fallsicherheit und wichtiges Hintergrundwissen zum Strafrecht im Gesundheitswesen.
Auf allen Ebenen braucht es Sicherheit im seit 2023 noch
komplizierteren Recht bei Einwilligung durch Patientenvertreter und zur besonderen Strafhaftung aus diversen
Unterlassungstaten.
Zielgruppe:
EL, SchL, PDL, SL, WGL, PP, PA, PB, QB, PFP, Stud. und Interessierte
Referent:
Hubert Klein, Rechtsanwalt, Fachautor und Lehrbeauftragter im Gesundheitsrecht (KatHO Köln)
Kursbegleitung:
Claudia Hauck, MScN, Gesundheits- und Krankenpflegerin für Reha, Geschäftsführerin
Termin / Zeit:
Mittwoch, 12.02.2025 | 09:00 – 16:30 Uhr
Ort:
Schönstattzentrum Marienhöhe
Josef-Kentenich-Weg 1, 97074 Würzburg
Tel. 0931 70567-0
www.schoenstatt-wuerzburg.de
Kosten:
199,- € / 169,- € für Mitglieder der CaritasGemeinschaft Bayern e.V.; inkl. Seminarunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke
Anmeldeschluss:
10.01.2025
Hinweis:
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen zum Zweck
der Öffentlichkeitsarbeit gemacht.
PDF-Datei für Information und Anmeldung